Gut zu wissen.
Hier finden Sie interessante und wissenswerte Informationen, die Ihnen eine
erste Orientierung in ausgewählten Rechtsgebieten ermöglichen sollen.
Die Sammlung wird ständig erweitert.
Es handelt sich dabei um allgemein gehaltene Informationen,
die eine fundierte rechtliche Beratung im konkreten Fall nicht ersetzen können.
Testament
Was Sie unbedingt wissen sollten, wenn Sie ein Testament machen wollen.
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Nebenkostenabrechnung
Eine Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter binnen 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein. Diese Frist ist nicht gewahrt, wenn die Abrechnung zwar rechtzeitig zugegangen, aber formal fehlerhaft ist. Die Abrechnung muss aus sich heraus – ohne Zuhilfenahme von Anlagen – verständlich und nachvollziehbar sein, sonst ist sie formal fehlerhaft! Vermieter sollten deshalb peinlichst genau darauf achten, dass die Nebenkostenabrechnung folgende Angaben für jede einzelne Abrechnungsposition enthält:
- Gesamtkosten des Objekts
- Gesamtverbrauch des Objekts
- Umlageschlüssel in Worten (z.B. nach Verbrauch, Wohnfläche, Nutzfläche, Miteigentumsanteilen, …)
- Anteil des konkreten Mieters
- Aus diesem Anteil und dem Gesamtkosten errechneter betragsmäßiger Anteil des Mieters
- Abzug der Vorauszahlungen auf die Nebenkosten
- Saldo (Erstattungs-/Nachzahlungsbetrag)
Ein Muster für eine formal ordnungsgemäße Abrechnung finden Sie hier zum Download (Dieses enthält nicht alle abrechnungsfähigen Nebenkosten und muss von Ihnen ggf. ergänzt werden). Achtung: Verwaltungskosten können nicht auf den Mieter umgelegt werden!
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