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Merz Bergmann Klozbücher
Rechtsanwälte

Wolfgangstraße 6
73479 Ellwangen
Telefon (07961) 40 16
Telefax (07961) 5 41 62
info@merz-bergmann.de
www.merz-bergmann.de

Ust-IdNr DE 50081-30799

Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Gesellschafter:

Rolf J. Merz
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Verleihender Staat: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Werastrasse 23, D-70182 Stuttgart
e-mail: info@rak-stuttgart.de
http://www.rak-stuttgart.de
Kontakt: r.merz@merz-bergmann.de

Ursula Klozbücher
Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Verleihender Staat: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Werastrasse 23, D-70182 Stuttgart
e-mail: info@rak-stuttgart.de
http://www.rak-stuttgart.de
Kontakt: u.klozbuecher@merz-bergmann.de

Berufsrechtliche Regelungen:

Die gesetzliche Berufsbezeichnung unserer Rechtsanwälte ist „Rechtsanwalt Bundesrepublik Deutschland“. Soweit auf diesen Seiten im Sinne einer Berufsbezeichnung das Wort Rechtsanwalt, Anwalt oder das Kürzel „RA“ verwendet wird, meint dies immer die gesetzliche Berufsbezeichnung.

Alle unsere Anwälte/Anwältinnen sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer (RAK) Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch die Präsidentin Ulrike Paul, Königstraße 14, D-70173 Stuttgart, Telefon: 0711 / 22 21 55-0, Telefax: 0711 / 22 21 55-11, E-Mail: info@rak-stuttgart.de; Internet: www.rak-stuttgart.de

Das anwaltliche Berufsrecht ist vor allem in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Hier finden sich u.a. die grundlegenden Vorschriften über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zu den Rechten und Pflichten im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung. Ergänzt wird die BRAO durch die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO).
Für ausländische Rechtsanwälte, die in Deutschland tätig sind, gilt daneben das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) beziehungsweise die Verordnung zur Durchführung des § 206 BRAO für Rechtsanwälte aus dem nichteuropäischen Ausland.
Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten innerhalb Europas hat der Anwalt darüber hinaus die Regelungen der Vereinigung der europäischen Rechtsanwaltskammern (CCBE) zu beachten.
Eine Vielzahl weiterer Regelungen, die die anwaltliche Berufsausübung betreffen, sind auf andere Gesetze, beispielsweise das Rechtsdienstleistungsgesetz, das Geldwäschegesetz, das Zivilprozessrecht oder das Strafgesetzbuch, verteilt.
Die jeweils aktuellen Gesetze finden Sie z.B. auf http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ , z.B.:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Aktuelle Fassung der BRAO
Englisch (Stand: 06.12.2011)
Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Aktuelle Fassung der BORA – Stand 01.07.2015 (pdf)
Englische Fassung der BORA – Stand 01.01.2015 (pdf)
Ältere Fassungen der BORA

Fachanwaltsordnung (FAO)
Aktuelle Fassung der FAO – Stand 01.03.2016 (pdf)
FAO – Stand 01.07.2015 (pdf)
Ältere Fassungen der FAO

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Aktuelle Fassung des EuRAG
Englische Fassung (pdf)

Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Aktuelle Fassung der Berufsregeln (pdf)

Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Interne Sicherungsmaßnahmen – Anordnung der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 9 Abs. 4 Satz 2 GwG (veröffentlicht in BRAK-Mitt. 2012, 170)
Verhaltensempfehlungen der BRAK für Rechtsanwälte im Hinblick auf die Vorschriften des Geldwäschebekämpfungsgesetzes (GwG) und die Geldwäsche, § 261 StGB

  • Berufsrechtliche Informationspflichten
    Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
    Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger regelmäßig oder auf Anforderung zu Verfügung stellen muss. Die Verordnung ist eine Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie und gilt auch für Rechtsanwälte.
    Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
    Merkblatt der BRAK zur DL-InfoV
  • § 5 Telemediengesetz (TMG)
    In § 5 Telemediengesetz (TMG) sind die Informationenpflichten des Rechtsanwaltes festgelegt, die er zu beachten hat, wenn er eine Kanzleihomepage betreibt. Das Gesetz verpflichtet Rechtsanwälte unter anderem zur Angabe von Kontaktdaten, unter denen eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme möglich ist, zur Angabe der zuständigen Rechtsanwaltskammer und zu einem Hinweis auf die entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen. Für letzteres verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 5c TMG die – zumindest stichwortartige – Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelung sowie die – zumindest stichwortartige – Bezeichnung der Fundstelle. Die BRAK gestattet ausdrücklich eine Verlinkung auf die Rubrik „Berufsrecht“.
    § 5 TMG

Mandatserteilung:
Eine Mandatserteilung per e-mail oder Internet ist ausgeschlossen. Ein Mandat kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch die Rechtsanwälte Merz, Bergmann, Klozbücher zustande. Bis dahin bleiben die Rechtsanwälte Merz, Bergmann, Klozbücher in ihrer Entscheidung über die Mandatsannahme grundsätzlich frei.

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Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß DL-InfoV
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß DL-InfoV Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Die Kontaktdaten unserer Haftpflichtversicherung lauten:
Gothaer
Allgemeine Versicherung AG
Gothaer Allee 1
50598 Köln

Zum räumlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes: Als versichert gelten Tätigkeiten des Rechtsanwaltes innerhalb Europas, sofern die Tätigkeiten ausschließlich über Kanzleien mit Sitz in Deutschland ausgeübt werden. (Räumlicher Geltungsbereich). Nicht versichert sind:
– Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht
– Tätigkeiten, die über Kanzleien ausgeübt werden, die außerhalb Deutschlands eingerichtet sind oder unterhalten werden.

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